Die Grundlage für Behandlungskosten ist die Gebühren-
ordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die privaten Kranken-
kassen erstatten die Rechnungen nach ihren und teilweise unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt. Bedenken Sie bitte, dass die Behandlungsleistungen nach ihrer Notwendigkeit und in Ihrem Interesse richten sollten, d.h. dass Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen.
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatz-
versicherung biete ich Sonderkonditionen an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können, z.B. durch „Homöopathie in Aktion“.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuerlich abzusetzen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.
In der Regel wird das Behandlungshonorar nach jeder Behandlung fällig. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt. Für Selbstzahler gibt es Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Sonst entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten - abzüglich der nicht verwendeten Materialien und Arzneien.